Durch eine kleine Unachtsamkeit können Sie schnell unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Normalerweise kümmert sich die Kfz-Versicherung des Verursachers um die Kosten des entstandenen Schadens. Da die Schadenshöhe genau angegeben werden muss, sollte ein Kfz-Sachverständiger beauftragt werden. Von uns erhalten Sie alle nötigen Informationen über die verschiedenen Arten der Gutachten, die damit verbundenen Kosten und in welchen Fällen Sie auf jeden Fall einen Unfallgutachter hinzuziehen sollten.
Wann sollte ein Kfz-Gutachter beauftragt werden?
Sie können grundsätzlich immer einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu Rate ziehen. Dieser kann Ihnen Auskunft darüber geben, ob in Ihrem Fall ein Schadengutachten oder ein Kostenvoranschlag erstellt werden sollte. Lehnen Sie einen Unfallgutachter der gegnerischen Versicherung jedoch stets ab, da er möglicherweise nicht in Ihrem Interesse handelt und die Kosten des Schadens geringer schätzt.
Was ist der Zweck eines Schadengutachtens?
In dem beauftragten Gutachten ermittelt der Unfallgutachter die Schadenshöhe und dokumentiert alle entstandenen Schäden. Sie können auch bei einem Kaskoschaden ein Gutachten erstellen lassen, um es bei Ihrer Versicherung einzureichen. Dazu sollten Sie allerdings erst die Versicherung kontaktieren, um zu erfahren, ob ein Gutachten in Ihrem Fall überhaupt notwendig ist.
Welche Gutachten gibt es?
Unfallgutachten: Durch einen Kfz-Sachverständigen durchgeführte Besichtigung Ihres Fahrzeugs mit ausführlicher Dokumentation und Bildern. Der aktuelle Zustand wird bewertet und die Reparaturkosten eingeschätzt. Außerdem werden eventuelle Vorschäden ermittelt.
Schadengutachten: Es ist verwandt mit dem Unfallgutachten und wird besonders häufig bei Kfz-Haftpflichtschäden angewendet.
Kurzgutachten: Es ist gut für kleinere Schäden geeignet. Bei Bagatellschäden bis ca. 750 Euro verzichten viele Versicherungen auf ein normales Unfallgutachten. Mit dem Kurzgutachten können Sie Kosten sparen und es ist ausführlicher als ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt.
Wertgutachten: Es ist sinnvoll, um nach einem Unfall oder vor dem Verkauf den Restwert eines Fahrzeugs zu ermitteln.
Oldtimergutachten: Ein Kfz-Gutachter kann Ihr Fahrzeug offiziell als Oldtimer einstufen. Das Gutachten brauchen Sie bei der Zulassungsstelle, um Ihr Fahrzeug als Oldtimer mit H-Kennzeichen anmelden zu können.
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Die Kosten des Gutachtens hängen von mehreren Faktoren ab. Zum Beispiel vom Umfang des Schadens und vom Honorar des Kfz-Gutachters. Je höher der Schaden des zu begutachtenden Fahrzeugs ist, desto mehr Honorar bekommt der Kfz-Sachverständige. Das liegt vor allem an seinen vielen Aufgaben und am Aufwand des Gutachtens. Eventuell können auch Fahrtkosten, Fotokosten oder sonstige Nebenkosten anfallen.
Ein Kfz-Sachverständiger muss Schäden neutral beurteilen, Unfallursachen rekonstruieren, Fahrzeugwerte ermitteln und eventuelle Vorschäden des Fahrzeugs dokumentieren. Bei Rechtsstreitigkeiten kann er außerdem zu Klärung vor Gericht oder außergerichtlich beitragen. Als Geschädigter müssen Sie sich um die Kosten allerdings keine Sorgen machen, da sie von der Versicherung des Unfallverursachers gezahlt werden müssen.