Der Jugendschutz und das Spielen in Online Casinos sind zurzeit nur schwer miteinander zu vereinen. Zwar ist die Anmeldung bei den Plattformen von Glücksspiel erst ab 18 Jahren möglich, die Werbung ist jedoch in der Regel für jeden Nutzer im Internet sichtbar. Dies ist ein durchaus ernstzunehmendes Problem, für welches derzeit nur wenig Lösungsansätze bestehen. Wir haben uns näher angesehen, wie das Marketing für Online Gambling im Moment aufgebaut ist und welche Möglichkeiten zur Verbesserung in der Zukunft bestehen.
Ist die Werbung mit dem Jugendschutz vereinbar?
Zunächst einmal werden wir einen Blick auf die rechtlichen Aspekte der Werbung für Online Casinos und ähnliche Angebote werfen. Denn mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, welcher im Juni 2021 veröffentlicht wurde, sind einige neue Regeln in Kraft getreten. Fortan benötigen Anbieter von Glücksspiel keine spezielle Werbeerlaubnis mehr, um dem Marketing nachgehen zu können. Zuvor mussten Plattformen wie https://vulkanvegas.com/de zunächst eine Erlaubnis für das Betreiben von einem Online Casino und erst im Anschluss eine entsprechende Lizenz ergattern.
Dieses, zugegebenermaßen sehr kompliziertes Prozedere, ist nun, dank der neuen Vorschriften, Geschichte geworden. Schließlich reicht die Berechtigung zum Anbieten von Glücksspiel mittlerweile aus, um entsprechende Werbung schalten zu können. Somit ist, zumindest aus rechtlicher Sicht, kein Problem gegeben, wenn im Internet oder im Fernsehen Anbieter von Online Casinos beworben werden.
Dennoch besteht natürlich das große Problem des Jugendschutzes. Zwar sind die Werbetreibenden in der Regel rechtlich abgesichert, der moralische Aspekt bleibt allerdings bestehen. Hier setzen sich viele Anbieter meist jedoch eigene Regeln, um den Jugendschutz zumindest in gewissen Rahmen wahren zu können. Daher werben viele Anbieter nur auf Internetseiten, welche ohnehin eine Volljährigkeit voraussehen. Auch die Werbung im Fernsehen wird in der Regel erst dann ausgestrahlt, wenn eine entsprechende Uhrzeit erreicht ist. Werbung für Online Casinos, welche am Vormittag ausgestrahlt wird, sucht man in Deutschland meist vergebens – und das zu Recht!
Ist der Jugendschutz dank der Barriere bei der Anmeldung irrelevant?
Viele Experten sind sich einig: Werbung für Glücksspiel stellt keinesfalls ein Problem dar. Schließlich können auch Nikotin und Alkohol beworben werden, ohne gegen den Jugendschutz zu verstoßen. Denn nur weil ein Minderjähriger eine Werbung für harten Alkohol sieht, bedeutet dies nicht direkt, dass er Produkte dieser Art auch ohne weiteres erwerben kann.
Eine ähnliche Ansicht haben viele Experten bei der Werbung für Online Casinos. Schließlich ist so ziemlich jedem bekannt, dass das Spielen auf Seiten dieser Art eine Volljährigkeit voraussetzt. Ein weiteres wichtiges Argument ist die Tatsache, dass es strikte Vorgaben zur Verifizierung der eigenen Nutzer gibt. Somit sollte es technisch gar nicht möglich sein, dass unbefugte einen Account auf entsprechenden Plattformen eröffnen können. Somit sind sich die meisten Experten einig, dass der Jugendschutz durch die Betreiber des Glücksspiels gewährleistet werden muss. Das Medium, welches die entsprechende Werbung verbreitet, ist nach dieser Ansicht unbeteiligt und somit nicht verantwortlich.
Werbung darf keine Gewinnversprechen geben
Ein wichtiger Punkt, welcher durch den Glücksspielstaatsvertrag angegeben wird, ist die Richtlinie zur übermäßigen Werbung. Dieser besagt nämlich, dass die Werbung nicht dazu dienen darf, Unentschlossene zur Teilnahme zu motivieren. Soll also heißen: Leere Versprechungen wie schneller Reichtum oder leicht verdientes Geld sind strikt untersagt. Anbieter, welche dennoch auf diese Art und Weise werben, müssen in Zukunft mit empfindlichen Strafen rechnen.
Somit soll die Sicherheit der Nutzer gewahrt werden. Schließlich gibt es unzählige Personen, welche durch naives Verhalten auf falsche Versprechungen hereinfallen und somit einen finanziellen Schaden erleiden könnten.
Was darf die Werbung zeigen?
Nachdem wir uns nun näher mit der Thematik der Werbung im Glücksspiel befasst haben, werfen wir nun einen Blick darauf, mit welchen Mitteln überhaupt noch geworben werden darf. Wie sieht also eine gute, im rechtlichen Rahmen gehaltene Marketingkampagne von Glücksspiel aus?
Die Antwort könnte leichter nicht sein. Schließlich ist es vollkommen in Ordnung, wenn die Anbieter ihr eigenes Angebot bewerben. Somit ist es auch legitim, die aktuellen Bonusaktionen der Plattform ins Rampenlicht zu stellen. Wer also seinen neuen, attraktiven Bonus bewirbt, verstößt nicht unbedingt gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag. Schließlich ist das Bewerben von einer bestimmten Prämie kein übermäßiges Marketing.
Auch das Darstellen der zur Verfügung stehenden Slots, welche in entsprechendem Casino angeboten werden, geht vollkommen in Ordnung. Dies ist nämlich lediglich normale Werbung und dient dazu, sich durch eine große Auswahl von Spielen von der Masse abheben zu können.
Wer überwacht die Werbung für Glücksspiel?
Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag sollte eigentlich auch eine entsprechende Regulierungsbehörde entstehen, welche die Überwachung der Werbekampagnen für Glücksspiel überwachen kann. Leider gibt es hierzulande noch einige Hürden, weshalb diese Behörde ihre Arbeit noch nicht im vollem Umfang aufnehmen kann. Daraus resultieren nicht nur über 50 Lizenzen, welche auf die Vergabe warten, sondern eben auch fehlende Überwachung der aktuellen Werbungen.
Spätestens 2023 soll die Einrichtung der Regulierungsstelle jedoch endgültig abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt wird der Regelbetrieb aufgenommen und die Überprüfung der Werbeinhalte zu 100 % gegeben sein.
Dennoch ist schon heute eine deutliche Besserung zu beobachten. Die Werbungen sind nicht mehr so aufdringlich wie früher, bieten dafür mehr Informationen zum Angebot der Anbieter. Abschließend lässt sich also sagen, dass die Werbung für Glücksspiel in diversen Medien so gut wie kein Problem darstellt.